Musicals on Stage | AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Musicals on Stage (MoS)

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Musicals on Stage („MoS“), einem Geschäftsbereich der Ueberreuter Verlag GmbH, Ritterstraße 3, 10969 Berlin (nachfolgend „MoS“ genannt) gelten für die Einräumung von Aufführungsrechten einschließlich der Zurverfügungstellung damit zusammenhängender Aufführungsmaterialien (physisch/digital) an den Veranstalter (im Folgenden „Veranstalter“ oder „Sie“ genannt), ebenso wie für das Angebot und die Durchführung musikalischer Workshops. Sämtliche Leistungen, Lieferungen und Angebote von MoS erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Veranstalters werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Der Veranstalter kann sich auf der Webseite www.musicals-on-stage.de informieren und MoS über das zur Verfügung stehende Kontaktformular Anfragen stellen. Eine direkte Bestellmöglichkeit über die Webseite besteht nicht. Die auf der Webseite enthaltenen Informationen und Darstellungen dienen lediglich Informationszwecken.

2. Ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und MoS über die Einräumung von Aufführungsrechten und die Nutzung der Aufführungsmaterialien kommt wie folgt zustande: Der Veranstalter kann mittels des Kontaktformulars per E-Mail weitere Informationen und ein Angebot seitens MoS anfordern. MoS sendet dem Veranstalter daraufhin ein Vertragsangebot einschließlich dieser AGB bezüglich der geplanten Aufführungen. Dieses Vertragsangebot kann der Veranstalter innerhalb von spätestens 14 Tagen annehmen. MoS wird dem Veranstalter nach erfolgter Vertragsannahme eine E-Mail-Bestätigung (“Bestellbestätigung“) zusenden.

3. Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass die von ihm bei der Kontaktaufnahme angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die von MoS versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Veranstalter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von MoS versandten Mails zugestellt werden können.

§ 3 Aufführungsrecht, Umfang

1. MoS räumt dem Veranstalter mit vollständiger Zahlung der in der Bestellbestätigung  genannten Gebühr das nicht ausschließliche Recht zur Aufführung des in der Bestellbestätigung aufgeführten Werkes (nachfolgend „das Werk“) ein.

Die Anzahl der nach diesem Vertrag maximal erlaubten Aufführungen des Werks sowie der Zeitraum, innerhalb dessen diese Aufführungen stattfinden dürfen, sind in der Bestellbestätigung festgehalten. Jede über die maximal erlaubten Aufführungen hinausgehende Aufführung bedarf einer erneuten Vereinbarung zwischen MoS und dem Veranstalter. Die Bestellbestätigung ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages zwischen MoS und dem Veranstalter.

2.  Das unter § 3 Nr.1 dieser AGB eingeräumte Recht bezieht sich ausschließlich auf die bühnenmäßige Aufführung des unveränderten Werkes in deutscher Sprache und gilt ausschließlich für den in der Bestellbestätigung genannten Aufführungsort und für die in der Bestellbestätigung genannte Spielstätte.

3. Zur Klarstellung halten die Parteien fest, dass weitere Rechte als das/die in § 3 Nr. 1 und Nr. 2 genannten Rechte nicht eingeräumt werden, insbesondere ist der Veranstalter nicht berechtigt, das Werk und/oder die Aufführung des Werks aufzuzeichnen und/oder das Werk und/oder die Aufführung des Werks und/oder das Aufführungsmaterial zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden und/oder öffentlich zugänglich zu machen (§ 37 Abs. 3 UrhG).

4. Es besteht außerdem auch Einverständnis darüber, dass der Veranstalter nicht berechtigt ist, die Aufführung des Werks außerhalb der/des o. g. Spielstätte/Gastspielorts durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.

5. Foto- und/oder Videoaufnahmen der Aufführungen sind ausschließlich für nicht-kommerzielle bzw. private Zwecke gestattet, ein Hochladen oder Veröffentlichen der Foto- und/oder Videoaufnahmen auf Webseiten (einschließlich Social-Media- und Videoplattformen) ist nicht gestattet. Der Veranstalter ist für die Klärung und Einholung der erforderlichen Rechte der beteiligten Protagonisten selbst verantwortlich.

6. Das vom Veranstalter erworbene Aufführungsrecht darf vom Veranstalter nicht auf Dritte übertragen werden.

§ 4 Aufführungsmaterial

1. Für die Aufführungen dürfen nur Aufführungsmaterialien benutzt werden, die dem Veranstalter von MoS zur Verfügung gestellt wurden bzw. welche von MoS vor der Aufführung schriftlich genehmigt wurden. Das Aufführungsmaterial umfasst die in der Bestellbestätigung genannten Aufführungsmaterialien. Die dort genannten Aufführungsmaterialien werden nach Vertragsabschluss per Link als Download zugeschickt.

2. Die Aufführungsmaterialien werden dem Veranstalter lediglich für die Zwecke der Durchführung der Aufführung zur Verfügung gestellt, der Veranstalter erwirbt kein Eigentum an den Aufführungsmaterialien. Der Veranstalter erhält mit dem Datenmaterial eine Kopiererlaubnis für die an der Aufführung beteiligten Darsteller und ausschließlich für den Zweck der Vorbereitung und Durchführung der Aufführungen. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Aufführungsmaterialien an Dritte ist nicht gestattet.

3. Die Aufführungsmaterialien darf der Veranstalter nur für Aufführungen gemäß § 3 des Vertrages benutzen.

§ 5 Gebühr für Material- und Aufführungsrecht

1. Die vom Veranstalter für die Nutzung des Materials und die Aufführung des Werks zu bezahlende Vergütung (nachfolgend gemeinsam „Gebühr“) ergibt sich aus der Bestellbestätigung.

2. Die Gebühr zzgl. gesetzlich geltender Mwst. ist sofort nach Vertragsschluss und Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnung erhält der Veranstalter per E-Mail. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass das Recht zur Aufführung nach § 3 dem Veranstalter erst mit vollständiger Zahlung der Gebühr eingeräumt wird. Für jede nicht gemeldete Aufführung wird ein Zuschlag von 100% auf die jeweilige zu zahlende Gebühr fällig.

3. Die Gebühr zzgl. gesetzlich geltender Mwst. ist nach Erhalt der Rechnung auf folgendes Konto zu überweisen:

Kreditinstitut: Landesbank Berlin
Empänger: Ueberreuter Verlag GmbH
IBAN: DE11 1005 0000 0190 9189 42  
BIC: BE LA DE BE

§ 6 Besondere Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter ist verpflichtet:

a) die Aufführung angemessen vorzubereiten und zu bewerben;

b) keine Änderungen am Werk und am Titel ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MoS vorzunehmen; hiervon ausgenommen sind kleine oder unwesentliche Veränderungen am Text, solange gewährleistet ist, dass Handlung und Aussage der Geschichte nicht verändert werden. Ferner dürfen Rollen mehrfach besetzt oder gestrichen werden, soweit dies erforderlich ist, um die Theaterfassung den Bedürfnissen der Theatergruppe anzupassen.

c) MoS den Termin der ersten Aufführung (Premiere), sobald er angesetzt ist, möglichst zeitnah schriftlich mitzuteilen, sowie ggf. alle weiteren Aufführungstermine unaufgefordert zu melden, sobald diese feststehen. 

d) In Theaterzetteln, Programmheften, Plakaten, Ankündigungen und bei sonstiger Werbung sind deutlich erkennbar aufzuführen:

  • die Namen der Urheber (Komponist / Textdichter)
  • das Werk mit vollem Titel  
  • der Name des jeweiligen Verlags in folgender Form:  © Musicals on Stage in der Ueberreuter Verlag GmbH, Berlin.

§ 7  Musik-Workshops & Kurse

1. MoS führt im Auftrag Musik-Workshops, Kurse und Fortbildungen durch.

2. Kursinhalte, Konzept sowie Kursgebühren werden individuell vereinbart und nach Annahme des Angebots durch den Kunden in einer Rechnung fixiert.

3. Bei einer Absage bis zu 10 Tagen vor Kursbeginn durch den Kunden erhebt MoS eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Netto-Auftragswertes. Bei einer kurzfristigen Absage durch den Kunden ab 9 Tagen vor Kursbeginn wird die volle Kursgebühr fällig.

§ 8  Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht.

2. Nebenabreden bestehen nicht.

3. Ist der Veranstalter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von MoS. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Veranstalter Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder für den Fall, dass der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Möglichkeit von MoS, den Veranstalter an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen, bleibt hiervon unberührt.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB  ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gilt auch für den Fall, dass die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen sollten.