Sie wollen Ritter Rost, Tabaluga oder ein anderes Musical aufführen? Die Antworten zu Ihren Fragen auf einen Blick:
Ich habe Materialien angefordert. Wie lange dauert die Bearbeitung und Lieferung meiner Bestellung?
Wir bemühen uns, Ihre Bestellung so schnell wie möglich zu bearbeiten – idealerweise innerhalb von wenigen Werktagen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir aufgrund der Vielzahl von Anfragen und individuellen Materialanforderungen dies nicht in jedem Fall garantieren können! Da wir die meisten Aufführungsmaterialien zum Download per E-Mail erhalten, haben Sie die Unterlagen dann sehr schnell vorliegen und können sofort damit arbeiten. Lediglich die Playbacks versenden wir auf Wunsch auch als CD per Post, sodass die Zustellung ggf. etwas länger dauern kann. Bitte melden Sie sich daher möglichst frühzeitig bei uns, wenn Sie in ein Musicalprojekt planen und in die Probenarbeit einsteigen möchten.
Ich brauche Unterstützung bei der Auswahl des geeigneten Musicals. Kann ich Ansichtsmaterialien erhalten?
Wir haben bei allen unseren Musicals aussagekräftige Ansichtsmaterialien und Hörproben auf unserer Website für Sie bereitgestellt. Sollte Ihnen das nicht ausreichen, kontaktieren Sie uns! Wir stellen Ihnen bei Bedarf auch gerne umfassenderes Ansichtsmaterial zur Verfügung.
Bin ich verpflichtet, Materialpakete zu bestellen?
Nein! Unsere Aufführungsmaterialien sind nur ein Angebot: Sie sollen Ihnen die Arbeit erleichtern. Sie sind daher nach Ihren individuellen Bedürfnissen ganz frei wähl- und kombinierbar. Problemlos können Sie bei Bedarf auch erst während des Probenverlaufs noch zusätzliche Materialien nachbestellen. Wenn Sie gar keine Materialien benötigen, können Sie selbstverständlich auch nur Musical-Aufführungen bei uns anmelden! Dann fallen nur die entsprechenden Aufführungsgebühren für Sie an.
Wie kann ich die Materialien konkret anfordern, wenn ich schon eine Auswahl getroffen habe und keine weitere Beratung benötige?
Auf unserer Website können Sie bei jedem Titel eine Anfrage an uns absenden. Schreiben Sie uns auf diesem Weg, welche Materialien Sie konkret bestellen möchten oder rufen Sie uns einfach an. Wir fragen dann nur noch alle relevanten Angaben wie z. B. Rechnungs- und Versandadresse per Mail ab, lassen uns die Bestellung von Ihnen bestätigen und bringen alles schnellstmöglich auf den Weg.
In welcher Form erhalte ich die bestellten Aufführungsmaterialien?
Damit wir die Materialpreise für Sie möglichst niedrig halten können, erhalten Sie unsere Materialien unkompliziert per Mail zum Download. Die Theaterfassungen und Noten erhalten Sie z. B. als PDF und können diese dann selbst ausdrucken. Die Playbacks versenden als MP3-Datei per WeTransfer.
Dürfen die Textbücher, Noten und Playback-CDs im Falle einer Bestellung für Schüler zum Einüben kopiert werden?
Ja! Wir möchten Ihnen dabei helfen, ein Musicalprojekt mit Kindern so unkompliziert wie möglich durchführen zu können. Als besonderen Service erhalten Sie daher im Falle der Bestellung eine projektgebundene Kopiererlaubnis für alle Mitwirkenden. Sie müssen also keine Klassensätze abnehmen, sondern das Material für ein konkretes Musicalprojekt jeweils nur 1x bestellen und bezahlen. Das urheberrechtlich geschützte Material darf jedoch keinesfalls an unbeteiligte Dritte oder in Umlauf weiter gegeben werden, da eine unerlaubte Nutzung und Aufführung ohne vorherige Genehmigung strafbar ist.
Was enthalten die Bühnenbildprojektionen?
Die Bildprojektionen enthalten jeweils die Original-Illustrationen, so wie sie im Musicalbuch abgebildet sind und sind mit den Theaterfassungen abgestimmt. Sie erhalten eine Powerpoint-Datei, die Sie komplett oder in Auszügen als Slideshow über einen PC und Beamer an die Bühnenwand projizieren können. Dies kann Ihnen helfen, unkompliziert ein ansprechendes Bühnenbild zu gestalten und auf aufwendige Kulissen zu verzichten. Beachten Sie hierbei jedoch unbedingt, dass der Hintergrund der Bühne bzw. die Räumlichkeit dafür geeignet sein muss! Ebenso ist aus dramaturgischer Sicht zu beachten, dass unsere Vorlagen nicht unbedingt neutrale Bühnenhintergründe enthalten, sondern einzelne Bilder das Bühnengeschehen duplizieren und damit von den Darstellern im Vordergrund ablenken können.
Warum kostet es überhaupt etwas, auf der Basis eines Musicalbuches eine Aufführung zu machen?
An den Büchern haben Autoren, Illustratoren und Komponisten gearbeitet. Das Urheberrecht sieht vor, dass Künstler für ihre kreative Leistung auch an der öffentlichen Aufführung ihrer Werke etwas verdienen.
Müssen szenische Aufführungen der Musicals zusätzlich bei der GEMA angemeldet werden?
Nein! Wenn Sie also eine szenische Aufführung bei uns anmelden und die entsprechenden Gebühren entrichten, müssen Sie keine zusätzlichen GEMA-Gebühren zahlen und nichts weiter unternehmen. Denn die GEMA ist nur für rein konzertante Aufführungen, nicht aber für szenische, bühnenmäßige Aufführungen zuständig. Szenische Aufführungen von Musicals mit Musik, Text, Bild und dramatischen Gestaltungselementen fallen unter die Rechtsgrundlage des “Großen Rechts” und werden von den Musikverlagen selbstständig betreut und genehmigt. Eine Anmeldung bei uns ersetzt also in diesem Fall die Anmeldung bei der GEMA, da der Verlag die Beteiligung der Urheber an den Aufführungsgebühren übernimmt.
Wir machen eine Aufführung in einer Schule und verlangen keine Eintrittsgelder. Müssen wir die Aufführung trotzdem anmelden und Gebühren bezahlen?
Ja, die Aufführungsgebühren fallen pauschal und unabhängig von Eintrittsgeldern an. Es steht Ihnen frei, ob Sie die Aufführung kostenfrei, gegen Eintritt oder auf freiwilliger Spendenbasis der Besucher durchführen möchten. Unsere pauschalen Aufführungsgebühren sind aber bewusst im unteren Preissegment angesiedelt, um möglichst vielen Schulen und Einrichtungen mit Kindern zu ermöglichen, ein Musicalprojekt zu realisieren. Zudem verzichten wir auf enge Vorgaben wie z. B. Mindestabnahmen oder Klassensätze bei den Materialien, damit die Umsetzung möglichst für jede Einrichtung finanzierbar ist.
Müssen wir für eine Schulaufführung Gebühren bezahlen, auch wenn die Veranstaltung nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist?
Ja. Szenische Aufführungen auf dem Schulgelände z. B. in Aula, Turnhalle oder Theatersaal werden immer als “öffentlich” eingestuft, weil z.B. Schüler aus anderen Klassen, Lehrerkollegen oder Eltern an der Veranstaltung teilnehmen. Hier werden also stets Aufführungsgebühren fällig.
Reicht es, eine Aufführung beim Verlag anzumelden, wenn sie bereits stattgefunden hat?
Nein! Es ist unbedingt notwendig, jede Aufführung bei uns im Vorfeld anzumelden, damit wir die Rahmenbedingungen bzw. Aufführungsrechte des Bühnenwerkes detailliert abklären können. Im Einzelfall behalten wir uns bei einer nachträglichen Meldung oder nicht-genehmigten Aufführung entsprechende Mahn- bzw. Strafgebühren laut unserer AGB vor (100% Aufschlag). Setzen Sie sich daher unbedingt frühzeitig mit uns in Verbindung, wenn Sie ein Musicalprojekt planen, um uns und Ihnen unnötigen Ärger mit allen beteiligten Rechteinhabern zu ersparen.
Wir beginnen erst mit den Probenarbeiten und wissen noch nicht genau, wann und wie oft wir aufführen. Werden die Aufführungsgebühren trotzdem fällig?
Da unsere Materialien ausschließlich der Einstudierung und Aufführung eines konkreten Musicalprojekts dienen, berechnen wir aus lizenzrechtlichen Gründen bei der Materialbestellung wenigstens 1 Aufführungsgebühr obligatorisch mit, sofern eine genaue Anzahl der Vorstellungen zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht genau feststeht. Bitte geben Sie jedoch einen ungefähren Aufführungszeitpunkt an (z. B. vorläufig geplantes Quartal). Sollte sich im Verlauf der Probenphase abzeichnen, dass weitere Aufführungen hinzukommen, ist es problemlos möglich, diese bei uns nachzumelden.
Meine Aufführung kann nicht zum geplanten Termin über die Bühne gehen. Verfallen meine gezahlten Aufführungsgebühren?
Selbstverständlich nicht! Gebühren für Aufführungen, die angemeldet wurden, aber nicht stattgefunden haben, können zwar nicht erstattet werden. Es ist jedoch kein Problem, die Laufzeit eines Projekts zu verlängern, sollte sich die Probenphase länger hinziehen als geplant. Kommen Sie in diesem Fall einfach nochmals auf uns zu, dann verlängern wir die Aufführungsgenehmigung unkompliziert auf den neuen Termin.
Dürfen die erworbenen Theaterfassungen verändert werden?
Ja, unsere dramatisierten Textfassungen dürfen in einem gewissen Rahmen an die individuellen Bedingungen des Ensembles angepasst werden, solange sich Handlung und Aussage des urheberrechtlich geschützten Werks nicht wesentlich verändern. So dürfen z. B. Rollen mehrfach besetzt oder auch gestrichen werden. Auch kleine Veränderungen am Text sowie Kürzungen sind möglich. Wenn Sie hier unsicher sind, ob der Eingriff in das Werk zu massiv ist, beraten wir Sie gerne und finden sicherlich eine für Sie praktikable Lösung! Sollten Sie eine Theaterfassung für Ihre Inszenierung jedoch umfassender bearbeiten wollen, behalten wir uns eine Genehmigung durch die Urheber vor. Hierzu ist es sinnvoll, frühzeitig mit uns in Verbindung zu treten, damit wir die Freigabe rechtzeitig einholen können und der Probenverlauf Ihres Projekts nicht gestört wird.
Dürfen wir ein eigenes musikalisches Arrangement erstellen oder das Notenmaterial bearbeiten?
Prinzipiell ja, sofern die Bearbeitung auf dem Original-Werk basiert und dieses nicht musikalisch entfremdet oder verfälscht. Wir haben aber diverse Noten-Arrangements für verschiedene Besetzungen im Programm, die Sie im Falle einer Bestellung entsprechend der an Ihrem Projekt beteiligten Instrumente anpassen dürfen. Sollten Sie ein komplettes Neu-Arrangement für eine spezielle Besetzung planen, behalten wir uns eine Prüfung bzw. Freigabe durch die Urheber vor! Kommen Sie hierzu unbedingt frühzeitig auf uns zu, damit wir die Genehmigung rechtzeitig beim Komponisten einholen können.
Warum muss ich Leadsheets (Noten der Songs) kostenpflichtig bestellen? Ich habe die Noten doch in meinem Musical-Buch bereits vorliegen?
Noten dürfen grundsätzlich nicht ohne Weiteres kopiert werden. Wenn Sie die Lieder mit den Kindern anhand von Noten einüben möchten, ist es daher notwendig, die Leadsheets inklusive einer projektgebundenen Kopiererlaubnis bei uns zu erwerben. Sie müssen die Noten also nur 1 x bezahlen und dürfen die PDFs dann unkompliziert für die Beteiligten an diesem konkreten Musicalprojekt vervielfältigen. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte ist jedoch keinesfalls zulässig.
Ich möchte nur Ausschnitte eines Musicals oder einzelne Songs aufführen. Kann ich auch kleinere Materialpakete bestellen?
Ja, im Einzelfall ist dies nach Absprache möglich. Die Kosten hängen dann von Umfang und Anzahl des gewünschten Materials ab und werden individuell vereinbart. Sprechen Sie uns einfach an!
Ich benötige das Original-Musicalbuch mit CD zum Einstudieren. Wie kann ich das erwerben?
Wir bieten Ihnen als Musiktheaterverlag die Playback-Versionen der Musicals zum Mitsingen, nicht jedoch die Original-Produktionen mit Gesang. Die Originaltitel können Sie regulär im Buchhandel oder direkt beim jeweiligen Buchverlag erwerben. Wir nennen Ihnen auf der Website bei jedem Musical den entsprechenden Verlag und helfen Ihnen bei Unklarheiten gerne weiter.
Ich möchte einen Büchertisch zum Verkauf bei meiner Aufführung organisieren. Was muss ich tun?
Selbstverständlich können Sie den Besuchern Ihrer Vorstellung die Musicalbücher zum Verkauf anbieten, um Ihre Projektkasse aufzubessern. Wenn Sie Interesse daran haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Ich möchte eine rein konzertante Aufführung z.B. bei einem Chorkonzert durchführen. Was muss ich beachten?
Wenn es sich in wenigen Einzelfällen tatsächlich um eine rein konzertante Aufführung ohne jegliche Text- oder szenische Elemente von Musikwerken aus unserem Programm handelt, ist statt einer Aufführungsgebühr eine Meldung Ihres Konzertes bei der GEMA notwendig (sog. “Kleines Recht”). Setzen Sie sich aber auf jeden Fall vorher mit uns in Verbindung, um die Details abzuklären! Wir beraten Sie auch gerne in Bezug auf die rechtliche Einstufung Ihrer Aufführung.
Ich möchte eine kleine Aufführung in rein privatem Rahmen gestalten. Was muss ich beachten?
Wenn Sie Ausschnitte aus unseren Werken im Rahmen von rein privaten Feierlichkeiten aufführen möchten, z. B. bei Geburtstagen, Hochzeiten oder Familienfesten, fallen in der Regel keine Aufführungsgebühren an. Gerne ermöglichen wir es Ihnen hier im Einzelfall auch Auszüge aus einzelnen Materialien wie Playback-Songs zu nutzen, damit Sie eine tolle Show gestalten können. Die Materialpreise klären wir dann individuell mit Ihnen, sprechen Sie uns hierzu einfach an!
Dürfen bei öffentlichen oder privaten Aufführungen Fotos oder Videos gemacht werden?
Von unserer Seite werden Foto- und Videoaufnahmen von Ihren Aufführungen toleriert, allerdings nur für private und nicht-kommerzielle Zwecke. Wir empfehlen Ihnen aber unbedingt, bei den Eltern der abgebildeten Kinder bzw. bei den Darstellern eine Genehmigung dafür einzuholen und die Fotos nicht ungefragt zu veröffentlichen! Keinesfalls können wir als Verlag Sie in diesem Punkt von Rechten Dritter freistellen.
Dürfen wir Bildmaterial aus den Büchern verwenden, um unsere Veranstaltung zu bewerben? Was müssen wir an Copyright-Vorgaben beachten?
Damit Sie unkompliziert Werbung für Ihre Aufführungen machen können, stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne kostengünstige Grafikmaterialien zu unseren Titeln zur Verfügung. Diese vorgefertigten Grafikpakete enthalten z. B. Logo, Schriftzug, Illustrationen und diverse Vorlagen für Plakate und Besetzungszettel, die Sie bedenkenlos für Ihre Aufführung einsetzen können. Sollten Sie selbst etwas gestalten, bitten wir Sie unbedingt darum, uns die Entwürfe Ihrer Werbematerialien frühzeitig zur Freigabe vorzulegen. In jedem Fall ist es notwendig, die Urheber des Werks (also Autor, Illustrator und Komponist), den korrekten Titel des Werks sowie als Copyrights den jeweiligen Buchverlag (z.B. Ueberreuter Verlag, Fischer Verlag o. ä.) sowie Musicals on Stage zu nennen.
Gelten für Profi-Ensembles und größere Laienbühnen andere Konditionen?
Ja! Die auf unserer Website genannten Materialpreise und pauschalen Aufführungsgebühren gelten nur für Schulen, Musikschulen, Kindergärten, Chöre, kleinere Laienensembles und sonstige Institutionen, die im kleineren Rahmen für und mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Die Preise für Theater- und Opernhäuser, Puppenbühnen, Open-Air-Bühnen, Amateurtheater und sonstige professionell agierende Ensembles mit Ticketverkauf etc. werden individuell vereinbart und in eigenen Theaterverträgen fixiert. Kommen Sie hierzu auf zu! Wir klären die Konditionen mit Ihnen im Einzelfall und beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Werke.
Ich habe Aufführungsmaterialien erworben und damit bereits ein Musicalprojekt realisiert. Darf ich diese nun an einen Kollegen zur Umsetzung eines neuen Musicalprojekts weitergeben?
Nein, eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte ist nicht erlaubt. Sie erwerben die Materialien immer für sich persönlich bzw. für Ihre Institution und zum Einsatz in einem konkreten Musicalprojekt. Es ist daher keinesfalls zulässig, dass Kollegen einer anderen Schule oder einer anderen Institution die Materialien in einem separaten Projekt nutzen.
Warum erhalte ich als Schule keinen Aufführungsvertrag?
Wir haben unser Bestellsystem für Schulen, Chöre u. a. vereinfacht und kundenfreundlicher gestaltet. Das aufwendige Unterzeichnen und Versenden von Vertragswerken wie in der Vergangenheit fällt daher weg. Sie erhalten stattdessen eine E-Mail als Bestellbestätigung mit allen relevanten Daten für Ihre Unterlagen, die auch als Beleg gilt, dass Sie die Aufführung ordnungsgemäß bei uns gemeldet haben. Damit ist alles geregelt!
Kann ich die Rechnung für Materialien und Gebühren auf eine separate Rechnungsadresse ausstellen lassen?
Selbstverständlich! Wir stellen die Rechnung auf die gewünschte Adresse aus, z. B. einen Förderverein, Schulträger, Elterninitiative o. ä., auch wenn Ihre Schule oder Einrichtung das Projekt durchführt.
Ich möchte ein Musical im Ausland aufführen. Ist dies möglich?
Ja! Kein Problem. Wir liefern unsere Materialien via Download auch für Musicalprojekte ins (außer-)europäische Ausland, z. B. an deutsche Schulen oder Institutionen weltweit. Auch um die Lizenzrechte und Beteiligung der Urheber kümmern wir uns. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.
Ich habe noch nie ein Musicalprojekt mit Kindern umgesetzt. Braucht man dafür viel Erfahrung?
Trauen Sie sich! Vielleicht ist es viel unkomplizierter, als Sie denken. Wir tun jedenfalls alles dafür, damit unter Ihren individuellen Voraussetzungen eine tolle Aufführung gelingen kann und sind auch während der Probenzeit mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Versprochen!